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Was meint Open Access und warum sind hier potenziell Konflikte möglich?

Unter Open Access verstehen wir nicht nur die freie Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Werken, sondern auch deren freie Nachnutzung. Umgesetzt wird dies vor allem durch die Lizenzierung der Werke mit Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen), durch die verschie­dene Nutzungsmöglichkeiten geregelt werden. Nach der Berliner Erklärung handelt es sich nur dann um eine Open-Access-Veröffentlichung, wenn das Werk unter der Lizenzvariante CC BY oder CC BY-SA veröffentlicht wurde. In der Regel wird die Rechteeinräumung an die Allgemein­heit unter Nutzung dieser Lizenzvarianten auch von Forschungsförderinstitutionen (DFG, BMBF, EU, etc.) verlangt. Und genau hier kann es zu Konflikten kommen, da eine kommerzielle Nachnutzung (wie sie z. B. häufig durch Lehr- und Lerninstitute gegeben und damit durch Autor*innen in den meisten Fällen auch gewünscht ist) nach dem Wahrnehmungsvertrag der VG Wort eigentlich zu unterbinden ist.