Vereinbarung der eigenen Institution
Wissenschaftliche Einrichtungen oder deren Bibliotheken schließen meist mit einigen Verlagen umfangreiche Vereinbarungen für den Zugang zu deren Publikationen oder für besondere Konditionen des Open-Access-Publizierens ab. Mitunter umfassen diese Vereinbarungen auch Regelungen zu Zweitveröffentlichungen, die den Angehörigen der Einrichtung besondere Konditionen beim Zweitveröffentlichen gewähren, beispielsweise verbesserte Bedingungen hinsichtlich der verwendbaren Publikationsversion oder des Embargos (siehe hierzu die weiter unten folgenden Erläuterungen). Die Vereinbarungen können sogar vorsehen, dass die Einrichtung eine Zweitveröffentlichung stellvertretend für Autor*innen vornehmen darf. Zu solchen Vereinbarungen fragen Sie einfach bei der Bibliothek Ihrer Einrichtung nach.